AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen der

Chois Coffee GmbH Benzstr. 9
70736 Fellbach Deutschland
vertr. d.d. GF Miron Daniel Choi, ebenda -Anbieter-
und dem
jeweiligen Vertragspartner
-Besteller-

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden Fassung. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Der Besteller hat in seiner Anfrage die Eckdaten der geplanten Veranstaltung mitzuteilen. Diese sind: Datum, Gästeanzahl und Dauer der Veranstaltung.
2. Auf Basis dieser Daten erstellt der Anbieter schriftlich ein unverbindliches Angebot, welches mit „Angebot freibleibend“ gekennzeichnet wird.
3. Der Besteller bestätigt dieses und gibt seinerseits ein rechtsverbindliches Angebot nach § 145 BGB ab.
4. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Anbieters zustande. Der Anbieter hat die Buchungsbestätigung binnen 3 Werktagen zu versenden. Diese stellt die Annahmeerklärung nach § 146 BGB dar.

§ 3 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung benannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Verzugszinsen werden taggenau in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Betriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 4 Widerruf
1. handelt es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu, d.h. der Besteller hat das Recht den Vertrag 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
2. Der Widerruf hat schriftlich oder fernschriftlich (per E-Mail) zu erfolgen.
§ 5 Annahmeverzug
1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, insbesondere die in § 6 dieser Vereinbarung festgeschriebenen, so ist der Anbieter berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Bestellers bei Eventveranstaltungen
1. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für das Aufstellen und Betreiben des Coffee Cars/Coffee Case erfüllt sind. Die Maße des Coffee Cars/ lauten im geöffneten Zustand wie folgt:
Länge: 3,50 m Breite: 2,60 m Höhe: 2,20 m Gewicht: ca. 500kg
Im geschlossenen Zustand lauten die Maße wie folgt:
Länge: 3,50m Breite: 1,25m Höhe: 1,8m Gewicht: ca. 500kg
Die Maße des Coffee Case betragen:
Länge: 1,20m Breite: 80cm Gewicht: ca. 120kg
Der geplante Aufstellort muss diese Anforderungen erfüllen, insbesondere muss er regengeschützt sein. Soll das Coffee Car/Case via Aufzug in ein anderes Stockwerk außer dem Erdgeschoss verbracht werden, hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass ein geeignetes Beförderungsmittel (Aufzug o.ä.) zur Verfügung gestellt wird und dieses für obige Last ausgelegt ist.
2. Für das Betreiben der Kaffeemaschine muss seitens des Bestellers mindestens ein Stromanschluss mit einer Spannung von 230 Volt 3,5 KW/h bei 50 Hertz (16ASicherung) bereitgestellt werden. Eventuell anfallende Kosten für Bereitstellung und Verwendung des Stromanschlusses sind vom Besteller zu tragen.
3. Bei Fragen zur Geeignetheit des Aufstellortes des Coffee Cars/Coffee Case und den Stromanschluss, hat der Besteller mit dem Anbieter Rücksprache zu halten.
4. Etwaige Hindernisse, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen und zur Unmöglichkeit, Einschränkung oder Verzögerung der Leistungserbringung durch den Anbieter führen gehen zu Lasten des Bestellers.
5. Der Besteller hat für die Entsorgung des während der Veranstaltung angefallenen Mülls zusorgen. Eventuell anfallende Kosten dafür sind vom Besteller zu tragen.
6. Sollte eine Müllentsorgung durch den Anbieter nötig werden, so verpflichtet sich der Besteller hierfür eine Pauschale von 30,00 € zzgl. MwSt zu bezahlen.
7. Für Geschirrverlust verpflichtet sich der Besteller wie folgt zu haften:
Pro fehlender Tasse (Espresso, Cappuccino, Kaffee): 5,00 €, pro fehlendem Unterteller: 3,00€, pro fehlendem/r Löffel/Gabel: 2,00€.
8. Für einen geeigneten Parkplatz, für Transporter oder PKW+Hänger, muss vom Besteller gesorgt werden. Andernfalls anfallende Parkkosten werden, nach Belegen, in Rechnung gestellt.

§ 7 Stornierung von Eventveranstaltungen
1. Bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten vor der geplanten Eventveranstaltung kann die Buchung kostenfrei storniert werden.
2. Im Zeitraum von 6-12 Monaten vor der geplanten Eventveranstaltung beträgt die Stornogebühr 25% des Auftragswertes.
3. Im Zeitraum von 3-6 Monaten vor der geplanten Eventveranstaltung beträgt die Stornogebühr 50% des Auftragswertes.
4. Im Zeitraum von 1-3 Monaten vor der geplanten Eventveranstaltung beträgt die Stornogebühr 75% des Auftragswertes.
5. Für jeden kürzeren Zeitraum beträgt die Stornogebühr 100% des Auftragswertes.
6. Die Stornierung muss schriftlich oder fernschriftlich (per E-Mail) erfolgen.

§ 8 Haftung
1. Der Anbieter haftet dem Besteller für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

§9 Salvatorische Klausel
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 10 Schlussbestimmungen
Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten das Gericht am Sitz des Anbieters zuständig.

Stand: 07/2021